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Honorar


Die Vergütungen der Steuerberater für steuerliche Leistungen sind in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt. In Ihrem Aufbau lehnt sich die StBVV an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage der Abrechnung der Gebühren für Rechtsanwälte.

Die Vergütung setzt sich aus der Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz zusammen. Die Gebühren richten sich gemäß § 11 StBVV nach:
 

  1. der Bedeutung der Angelegenheit
  2. dem Umfang
  3. der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit


Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, enthält die StBVV sogenannte Gebührentabellen, nach der sich die Gebühr unter Berücksichtigung des jeweiligen Zehntelsatzes bemisst.

Alle Gebühren verstehen sich zzgl. gesetzlicher Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikations-Dienstleistungen nach § 16 StBVV zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
 

Hinweis
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung im Bereich der Betriebsausgaben oder Werbungskosten unbegrenzt angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 52 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.

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