Notariat
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und übt „hoheitliche“ Tätigkeiten aus. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars stehen Ihre Anliegen. Allerdings vertritt er nicht (wie etwa ein Rechtsanwalt) einseitig die Interessen „seiner“ Mandantschaft, sondern ist Sachwalter aller Beteiligten bei der Suche nach einer rechtlich korrekten, sicheren, im Geben und Nehmen ausgewogenen und menschlich passenden Lösung. Hierbei stehen neben der genauen Erfassung des Sachverhaltes, auch fundiertes Wissen und das Verständnis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte im Mittelpunkt der notariellen Tätigkeit.
Der Gesetzgeber hat daher bei bestimmten Rechtsgeschäften vorgeschrieben, dass sie wirksam nur durch Beurkundung oder Beglaubigung vor einem Notar vorgenommen werden können. Typischerweise handelt es sich um Vorgänge von besonderer Bedeutung im Leben des Einzelnen, bei denen Schutz vor Übereilung, die korrekte Formulierung des Willens der Beteiligten, die Klärung offener Punkte und der Schutz vor ungesicherten Vorleistungen besonders wichtig sind. Dies ist insbesondere in den folgenden Bereichen erforderlich:
- Immobilienrecht (z.B. Grundstücksübertragungen, Erbbaurechtsverträge, Grundpfandrechtsbestellungen, Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Bauträgerverträge, Überlassungen von Immobilien)
- Erbrecht (z.B. letztwillige Verfügungen wie Testament, Erbvertrag, Erbscheinsanträge, Ausschlagung und Verzichtsverträge)
- Familienrecht (z.B. Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Adoptionsanträge)
- Handels- und Gesellschaftsrecht (z.B. Gründungen von Personen und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG etc.), Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen, Bestellung bzw. Abberufung von Geschäftsführern und Prokuristen).
Daneben beraten wir die Beteiligten der Prüfung von Verträgen sowie bei anderen Rechtsgeschäften (z. B. privatschriftliche Testamentserrichtung), die nicht ausschließlich der notariellen Form unterliegen.
Darüber hinaus führen wir Verlosungen und Auslosungen sowie freiwillige Versteigerungen durch, erstellen Vermögensverzeichnisse, nehmen Eide ab und sind als Schiedsrichter tätig. Schließlich ist der Notar berechtigt, Bescheinigungen auszustellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten zu verwahren.